Bewohnerbeirat
Interessenvertretung der Bewohnerinnen und Bewohner
Der Bewohnerbeirat fungiert als Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben. Die Wahl der Bewohnerbeiräte findet alle 4 Jahre in den Wohnverbünden statt. Die gewählten Beiräte werden anschließend den zuständigen Behörden gemeldet. Den Kontakt zu den Bewohnerbeiräten der jeweiligen Wohnverbünde erhalten Sie direkt über Ihre Ansprechpartner im Wohnverbund bzw. die zuständige Wohnverbundleitung.